( Stmk. KanalabgG § 4 ) Bei der Berechnung der Kanalabgabe in der Steiermark sind Wirtschaftsgebäude (für die der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung insofern geschaffen hat, als sie lediglich hinsichtlich der Grundfläche des Gebäudes, ungeachtet der Geschoßzahl einzurechnen sind) jedenfalls und ungeachtet der Frage, ob sie tatsächlich an den Kanal angeschlossen sind, zu berücksichtigen. VwGH 97/17/0087 v. 17.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)