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ABGB § 1151 ZPO § 226

ArbeitsrechtARD 4893/17/97 Heft 4893 v. 5.12.1997

( ABGB § 1151, ZPO § 226 ) Wird ein als Werkvertrag abgeschlossenes Beschäftigungsverhältnis, mit dem ein Arbeitnehmer mit dem Aufbau und der Leitung des Außendienstverkaufes beauftragt wurde, vom Gericht, dem die rechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses insofern überlassen wurde, als sich die 2 vorliegenden alternativen Klagebegehren (Eventualbegehren) nur hinsichtlich der Fälligkeit des zuzusprechenden Betrages unterschieden, als Dienstverhältnis eingestuft und werden dem Arbeitnehmer die umfänglichen Ansprüche aus dessen vorzeitiger Beendigung zugesprochen, ist der Arbeitnehmer nicht zur Berufung gegen die Abweisung der Ansprüche aus einem vorzeitig beendeten Werkvertragsverhältnis berechtigt. OGH 8 Ob A 149/97p v. 07.08.1997.

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