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Unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 1998 ("Existenzminimum")

BetriebswichtigesARD 4889/26/97 Heft 4889 v. 21.11.1997

Allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO)

monatlich

S 7.990,-

wöchentlich

S 1.846,-

täglich

S 266,-

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag wenn der Verpflichtete im Rahmen des der gepfändeten Forderung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses Sonderzahlungen erhält, die jedoch nicht die Höhe der monatlichen Leistung übersteigen (§ 291a Abs 2 EO)

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