vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 19, § 4 Abs 3 letzter Satz, UStG § 4 Abs 3, BAO § 116

Lohnsteuer und AbgabenARD 4889/18/97 Heft 4889 v. 21.11.1997

( EStG § 19, § 4 Abs 3 letzter Satz, UStG § 4 Abs 3, BAO § 116 ) Veruntreut ein Steuerpflichtiger ihm anvertraute Gelder, die er infolge eigner Insolvenz nicht mehr zurückzahlen kann, sind ihm diese ab jenem Zeitpunkt zuzurechnen, ab dem er die ihm anvertrauten Mittel nicht mehr realisieren kann. Anvertraute Gelder stellen keinen Durchlaufposten dar. Mit Bereicherungsabsicht zugeeignete Fremdgelder führen daher auch zur Erhöhung der einkommensteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VI, RV/000-16/14/97 v. 28.05.1997. (Finanz-Journal 1997/253, Heft 10)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!