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Verletzung der Kündigungsfreiheit durch bedingte Leistungsprämie

ArbeitsrechtARD 4889/4/97 Heft 4889 v. 21.11.1997

( AngG § 20 Abs 2, ABGB § 879 ) Eine Leistungsprämie die bei Arbeitnehmerkündigung im Jahr der Kündigung entfällt bzw. zurückzuzahlen ist, verletzt die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers, so dass die der Prämie zugrunde liegende Vereinbarung insoweit nichtig ist.

OGH 9 Ob A 57/97s v. 05.03.1997

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