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Gewerbeausübung durch Ausländer

BetriebswichtigesARD 4888/23/97 Heft 4888 v. 18.11.1997

( GewO § 14 Abs 2 ) Eine Gleichstellung bei der Gewerbeausübung durch einen Ausländer kommt erst dann in Frage, wenn ein gesamtwirtschaftliches Interesse an dessen Gewerbeausübung besteht, wofür Steueraufkommen und Arbeitsplatzbeschaffung allein nicht ausreichen.

VwGH 95/04/0045 v. 22.04.1997

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