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Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens nach Tod des Anspruchswerbers

SozialversicherungARD 4887/17/97 Heft 4887 v. 14.11.1997

( BPGG § 19, ASGG § 76, ZPO § 165 ) Bei Tod eines vermeintlich Pflegegeldberechtigte n während eines anhängigen gerichtlichen Rechtsmittelverfahrens auf Zuerkennung von Pflegegeld ist der Antrag auf Fortsetzung beim Erstgericht einzubringen, wenn dieses die Akten dem Rechtsmittelgericht noch nicht vorgelegt hat.

OGH 10 Ob S 56/97a v. 07.03.1997

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