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Wr. VergnStG § 19 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 4885/29/97 Heft 4885 v. 7.11.1997

( Wr. VergnStG § 19 Abs 1 ) Eine Person, die erst nach dem Verkürzungszeitpunkt für die Entrichtung der Vergnügungssteuerabgaben verantwortlich wird, kann diese Abgaben nicht verkürzen. VwGH 95/17/0464 v. 26.05.1997. (Bescheid aufgehoben)

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