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Kollektivvertrag für Angestelltenarbeit im Handel am 8. Dezember

ArbeitsrechtARD 4885/19/97 Heft 4885 v. 7.11.1997

Für die Beschäftigung von Angestellten und Lehrlingen (auch Aushilfskräfte), auf die das AngG Anwendung findet, in sämtlichen der Sektion Handel der Wirtschaftskammer Österreich angehörenden Betrieben, die dem fachlichen Geltungsbereich des KV für die Handelsangestellten Österreichs angehören, wurde für den 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag fällt, ein Kollektivvertrag abgeschlossen.

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