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UrlG § 10

ArbeitsrechtARD 4884/8/97 Heft 4884 v. 4.11.1997

( UrlG § 10 ) Auch im Falle einer berechtigten Entlassung sind die Sonderzahlungen in die Berechnungsgrundlage der Urlaubsabfindung einzubeziehen. ASG Wien 24 Cga 320/96w v. 05.05.1997, Berufung erhoben.

Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 321/97t v. 22. 12. 1997, ARD 4910/9/98.

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