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Rückwirkende Herabsetzung von Aussetzungszinsen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4883/16/97 Heft 4883 v. 31.10.1997

( BAO § 212a Abs 9 ) Eine rückwirkende Herabsetzung von Aussetzungszinsen wegen nachträglicher Herabsetzung einer Abgabenschuld, die zu einer Gutschrift führt, kann dann nicht erfolgen, wenn die Aussetzungszinsen eine andere Abgabenschuld betreffen.

VwGH 94/15/0167 v. 25.06.1997

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