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Pauschalierung von Trinkgeldern im Tiroler Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe

SozialversicherungARD 4883/13/97 Heft 4883 v. 31.10.1997

Für die bei der Tiroler Gebietskrankenkasse versicherten Dienstnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die der Tiroler Wirtschaftskammer, Sektion Fremdenverkehr, Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe angehören, werden für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder Pauschalbeträge festgesetzt.

I.

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