vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausbildungskostenrückersatz nach Austritt wegen nicht qualifizierter Verwendung

ArbeitsrechtARD 4883/10/97 Heft 4883 v. 31.10.1997

( ABGB § 1434, § 1153 ) Die vereinbarungsgemäße Rückforderung der Ausbildungskosten einer Diplomkrankenschwester ist nach vorzeitiger Lösung ihres Dienstverhältnisses, in dem sie als Diplomkrankenschwester entlohnt und auch hilfsweise eingesetzt wurde, auch dann gerechtfertigt, wenn sie ansonsten im Sanitätshilfsdienst verwendet wurde.

OGH 9 Ob A 128/97g v. 11.06.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte