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AngG § 23a

ArbeitsrechtARD 4881/13/97 Heft 4881 v. 24.10.1997

( AngG § 23a ) Der Rekurs gegen den Vorabentscheidungsbeschluss an den EuGH (hier betreffend EU-Konformität des § 23a Abs 3 AngG unter dem Blickwinkel des Art 119 EG-Vertrag) ist unzulässig.

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