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AngG § 23, ABGB § 1157

ArbeitsrechtARD 4881/7/97 Heft 4881 v. 24.10.1997

( AngG § 23, ABGB § 1157 ) Einer Regelung, die Arbeitnehmer, die von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung gewechselt haben, hinsichtlich des Abfertigungsanspruchs begünstigt, ist eine Benachteiligung jener Arbeitnehmer nicht zu entnehmen, die in den letzten Jahren ohnehin voll beschäftigt waren. OGH 9 Ob A 2199/96i v. 04.12.1996.

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