( AngG § 39 ) Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Anführung firmeninterner Titel im Dienstzeugnis; erforderlich ist die Bezeichnung der Tätigkeit und deren Beschreibung. ASG Wien 31 Cga 13/96z v. 14.03.1997, rk.
( AngG § 39 ) Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Anführung firmeninterner Titel im Dienstzeugnis; erforderlich ist die Bezeichnung der Tätigkeit und deren Beschreibung. ASG Wien 31 Cga 13/96z v. 14.03.1997, rk.