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Kapitalwertänderung im privaten Bereich

Lohnsteuer und AbgabenARD 4880/21/97 Heft 4880 v. 21.10.1997

( EStG § 27, § 30, § 4 Abs 4 ) Wertänderungen von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen auf Grund einer Fremdwährungsänderung wirken sich auf die Besteuerung der erzielten Erträge grundsätzlich nicht aus. Wird z.B. ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen und bei der Rückzahlung infolge Änderung des Wechselkurs es ein Abwertungsverlust erzielt, ist dieser Währungsverlust nicht den Werbungskosten zuzurechnen; ein Abzug im Bereich des § 27 EStG kommt daher nicht in Betracht. Wird ein Währungsgewinn erzielt, fällt auch dieser weder unter die Erträge des § 27 EStG noch unter die Spekulationsbestimmung des § 30 EStG. Hingegen fallen z.B. private Devisentermingeschäfte, bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, unter den Tatbestand des Spekulationsgeschäftes gemäß § 30 EStG (BMF v. 13. 7. 1990, ARD 4193/12/90). BMF v. 03.10.1997.

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