( AlVG § 12 Abs 3 lit f ) Auch ein Student, der tageweise arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei Fortdauer des Studiums die Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit erfüllen.
VwGH 96/08/0150 (früher: 95/08/0288) v. 18.03.1997
( AlVG § 12 Abs 3 lit f ) Auch ein Student, der tageweise arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei Fortdauer des Studiums die Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit erfüllen.
VwGH 96/08/0150 (früher: 95/08/0288) v. 18.03.1997