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Arbeitslosigkeit bei Studium mit tageweiser Beschäftigung

SozialversicherungARD 4862/34/97 Heft 4862 v. 19.8.1997

( AlVG § 12 Abs 3 lit f ) Auch ein Student, der tageweise arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei Fortdauer des Studiums die Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit erfüllen.

VwGH 96/08/0150 (früher: 95/08/0288) v. 18.03.1997

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