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Gerichtsgebühren nach Vergleich im Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG

BetriebswichtigesARD 4858/41/97 Heft 4858 v. 1.8.1997

( GGG § 18, ASGG § 54 Abs 1 ) Schließt der Betriebsrat in einem Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG mit dem Arbeitgeber einen Vergleich zugunsten der von der Feststellungsklage betroffenen Arbeitnehmer, ist die Gerichtsgebühr auf Basis der Anzahl dieser Arbeitnehmer zu berechnen.

VwGH 97/16/0074 v. 18.04.1997

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