LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997
Der Abgabepflichtige bezog 1995 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Abgeordneter zum Landtag und als Geschäftsführer einer Arbeitsvereinigung. Bei den Einkünften als Geschäftsführer wurde vom Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte das Pendlerpauschale berücksichtigt.