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BAO § 236

Lohnsteuer und AbgabenARD 4855/37/97 Heft 4855 v. 22.7.1997

( BAO § 236 ) Dass die Aufdeckung stiller Reserven durch Veräußerung von Betriebsvermögen auch dann einkommensteuerpflichtig ist, wenn in diesem Jahr keine Einkünfte zugeflossen sind, macht die Einhebung der Einkommensteuer nicht unbillig. VwGH 95/15/0130 v. 20.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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