LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997
Die Tochter des Steuerpflichtigen besucht das Kolleg für Gesundheits- und Krankenpflege (80 km vom Wohnort entfernt) und wohnt auch am Ausbildungsort. Sie erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von S 2.580,- zuzüglich freie Station im Wert von S 2.180,-.