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EO § 301 Abs 3

RechtsmittelerledigungenARD 4855/15/97 Heft 4855 v. 22.7.1997

( EO § 301 Abs 3 ) Die Pflicht des Drittschuldners zur Übersendung einer Abschrift der Drittschuldnererklärung an den betreibenden Gläubiger steht nicht unter der Kostenersatzsanktion. OLG Wien 7 Ra 79/97g v. 16.04.1997, in Bestätigung von ASG Wien 7 Cga 114/96a v. 4. 12. 1996 = ARD 4844/8/97, Revisionsrekurs unzulässig.

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