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AngG § 36, ABGB § 1380

RechtsmittelerledigungenARD 4855/11/97 Heft 4855 v. 22.7.1997

( AngG § 36, ABGB § 1380 ) Eine Konkurrenzklausel wird durch Generalvergleich nach Auflösung des Dienstverhältnisses außer Kraft gesetzt. ASG Wien 31 Cga 20/96d v. 06.11.1996, bestätigt durch OLG Wien 7 Ra 85/97i v. 5. 5. 1997, Revision unzulässig.

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