( ABGB § 1157 ) Erfolgt die Nichtgewährung eines Biennalsprungs auf Grund einer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern hohen Überzahlung im Bezug zum Kollektivvertrag ist diese Ungleichbehandlung weder willkürlich noch ohne sachliche Rechtfertigung. OLG Wien 7 Ra 95/97k v. 21.05.1997, in Bestätigung von ASG Wien 30 Cga 147/96y v. 31. 1. 1997 = ARD 4837/7/97, Revision unzulässig.