( RL 77/388/EWG , BAO § 22 ) Eine vom Rat erteilte Ermächtigung zur Einführung einer von der Sechsten Richtlinie des Rates v. 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (RL 77/388/EWG) - abweichenden Sondermaßnahme, die zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen vorsieht, dass bei entgeltlichen Leistungen zwischen einander nahestehenden Personen eine Mindestbemessungsgrundlage im Sinne der Sechsten Richtlinie anzusetzen ist, ist insoweit nicht durch Art 27 RL 77/388/EWG gedeckt, als das vereinbarte Entgelt marktüblich (Fremdvergleich), aber niedriger als die Mindestbemessungsgrundlage ist. EuGH Rs. C-63/96 v. 29.05.1997, Fall Skripalle.