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B-KUVG § 3 Z 3, BDG § 163

SozialversicherungARD 4854/17/97 Heft 4854 v. 18.7.1997

( B-KUVG § 3 Z 3, BDG § 163 ) Die Inanspruchnahme der Möglichkeit eines Emeritus, von seiner Befugnis, weiterhin zu lehren und zu forschen, Gebrauch zu machen, rechtfertigt es nicht, emeritiert e Universitäts-(Hochschul-)professoren in die UV-Pflicht nach dem B-KUVG einzubeziehen, pensionierte Universitäts-(Hochschul-)professoren, die von der Befugnis gleichen Inhalts Gebrauch machen, hingegen von der UV-Pflicht nach dem B-KUVG auszunehmen. Eine verfassungskonforme Interpretation des § 3 Z 3 B-KUVG führt sohin zu dem Ergebnis, dass die mit dieser Gesetzesstelle verbundenen Rechtsfolgen auch auf die Emeritierung anzuwenden sind. BMAS 121.129/5-7/95 v. 02.02.1996. (ZAS Jud. 3/1997)

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