( AngG § 27 Z 6 ) Die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin stellt auch dann einen Entlassungsgrund dar, wenn die Belästigte in einem fremden Dienstleistungsbetrieb beschäftigt ist und nur ihre Arbeitsleistung im gleichen Betrieb wie der Belästiger erbringt.
OLG Wien 8 Ra 40/97d v. 11.04.1997