( EStG § 2 ) Maßstab für einen „absehbaren Zeitraum“ für die Gewinnerzielung aus einer Vermietungstätigkeit ist der Zeitraum, den solche Personen für die Gewinnerzielung benötigen würden, bei denen die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung im Vordergrund steht.
VwGH 94/13/0126 v. 30.10.1996