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Einstufung einer Springerin

ArbeitsrechtARD 4853/25/97 Heft 4853 v. 15.7.1997

( KV-Handelsangestellte ) Ist eine Verkäuferin während eines Beobachtungszeitraumes von 17 Monaten lediglich an 90 Tagen - verteilt über den ganzen Beobachtungszeitraum - allein mit einem Lehrling in verschiedenen Filialen als Springerin tätig, kann dies nicht als „überwiegendes Alleintätigwerden“ entsprechend der Beschäftigungsgruppe 3 gewertet werden und ist sie daher in Beschäftigungsgruppe 2 einzustufen.

ASG Wien 17 Cga 393/95b v. 31.10.1996, rk.

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