vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tir. TourismusG § 2 Abs 1, § 30 UStG § 2 Abs 1 F-VG § 7 Abs 4

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4853/18/97 Heft 4853 v. 15.7.1997

( Tir. TourismusG § 2 Abs 1, § 30, UStG § 2 Abs 1, F-VG § 7 Abs 4 ) Der Bund ist als Unternehmer hinsichtlich der Betreibung von Mautstraßen tourismusbeitragspflichtig, wenn die Mautstraße den Fremdenverkehr im Land (hier: durch die Arlberg-Schnellstraße) fördert, wogegen auch nach § 13 Abs 3 des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, BGBl 1992/826, keine finanzverfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. VwGH 93/17/0089 v. 22.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte