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OÖ LustbarkeitsabgG § 2 F-VG § 6 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4853/15/97 Heft 4853 v. 15.7.1997

( OÖ LustbarkeitsabgG § 2, F-VG § 6 Abs 1 ) Die in § 2 Abs 2 OÖ LustbarkeitsabgG, LGBl f. OÖ 1983/69, betreffend die Landesabgabe für Lustbarkeiten enthaltene Wortfolge „als Pauschalabgabe (§ 6 Abs 1 Z 2 des Lustbarkeitsabgabegesetzes) oder“ ist verfassungswidrig, weil es die Finanzverfassung dem Landesgesetzgeber verwehrt, eine Abgabe nach Art eines Zuschlages des Landes zu einer „Stammabgabe“ der Gemeinde zu schaffen; diese Wortfolge wird daher aufgehoben. VfGH G-11/96,G-25/96 v. 04.12.1996.

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