( EStG § 84, § 72 ) Die Durchführung eines Jahresausgleichs hängt nicht vom Vorliegen von Lohnzetteln ab. Das Gesetz normiert auch nicht, dass das Finanzamt im Jahresausgleichsverfahren an den Inhalt allenfalls vorliegender Lohnzettel gebunden wäre.
( EStG § 84, § 72 ) Die Durchführung eines Jahresausgleichs hängt nicht vom Vorliegen von Lohnzetteln ab. Das Gesetz normiert auch nicht, dass das Finanzamt im Jahresausgleichsverfahren an den Inhalt allenfalls vorliegender Lohnzettel gebunden wäre.