( AngG § 27 Z 1 ) Die von einem Bankangestellten verletzte Vertrauensposition ist mit jener eines Kochs nicht vergleichbar, der offensichtlich auch keine dem Bankgeheimnis gleichwertige Küchengeheimnisse von jener Bedeutung zu wahren hat, wie das z.B. in gehobenen Feinschmeckerrestaurants der Fall sein mag. OLG Wien 7 Ra 105/96d (vormals 7 Ra 112/95) v. 06.11.1995.
Anm.: Aufhebung durch OGH 8 Ob A 251/97p v. 18. 9. 1997, ARD 4889/35/97.