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ASVG § 273 Abs 3, § 253d

SozialversicherungARD 4851/31/97 Heft 4851 v. 8.7.1997

( ASVG § 273 Abs 3, § 253d ) Durch den Wegfall der früheren Bestimmung des § 273 Abs 3 ASVG über die erleichterte Möglichkeit der Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension bei Erreichung des 55. Lebensjahres und die gleichzeitige Schaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nach § 253d ASVG muss auch während eines laufenden Verfahrens auf Leistung einer Berufsunfähigkeitspension ein Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gestellt werden. OLG Wien 9 Rs 163/95 v. 06.02.1996. (ZAS Jud. 3/1997)

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