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GlbG § 2 Abs 1

Betriebswichtige GesetzeARD 4851/18/97 Heft 4851 v. 8.7.1997

( GlbG § 2 Abs 1 ) Der EU-Ministerrat hat am 27. 6. 1997 eine EU-Richtlinie betreffend Beweislastverschiebung bei geschlechtlich bedingter Diskriminierung verabschiedet (siehe schon ARD 4839/19/97). (WrZ v. 29. 6. 1997)

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