vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AuslBG § 2 Abs 2, § 28, VStG § 9

ArbeitsrechtARD 4850/17/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( AuslBG § 2 Abs 2, § 28, VStG § 9 ) Bei Beurteilung der Frage, ob ein Geschäftsführer für die verbotene Beschäftigung von Ausländern verantwortlich ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Ausländer sozialversichert waren und wer in dieser Hinsicht Meldungen bei der GKK tatsächlich vorgenommen hat. Aus Meldungen bei der Sozialversicherung ist nicht zu folgern, dass deshalb ein Beschäftigungsverhältnis nach dem AuslBG vorliegt. VwGH 95/09/0087 v. 23.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte