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Verdeckte Gewinnausschüttung aus Schwarzgeschäften

Lohnsteuer und AbgabenARD 4848/38/97 Heft 4848 v. 27.6.1997

(EStG § 27, KStG § 8, BAO § 119 ) Vom Betriebskonto abgeflossene Beträge sind mangels Offenlegung den Gesellschaftern anteilsmäßig als verdeckte Gewinnausschüttungen auch dann zuzurechnen, wenn sie dem Betriebskonto aus ungeklärten Schwarzgeschäften zugeflossen sind.

VwGH 95/13/0240 v. 11.12.1996und VwGH 96/13/0133 v. 19.02.1997

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