( UStG § 6 Abs 3 ) Gibt ein Unternehmer für ein Kalenderjahr eine Verzichtserklärung auf die Kleinunternehmerregelung ab, kann er sie nur bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides für dieses Jahr zurücknehmen (vgl. BMF D 52/2-IV/9/96 v. 10. 9. 1996 = ARD 4791/51/96). Hat er sie abgegeben und nicht bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen, tritt die in § 6 Abs 3 UStG 1994 (§ 6a UStG 1972) Satz 2 normierte Bindungswirkung ein. Er ist danach für das Jahr, für das er die Verzichtserklärung abgegeben hat, und für mindestens noch 4 darauffolgende Jahre (insgesamt also mindestens 5 Jahre) an die Regelbesteuerung gebunden, innerhalb der 4 Folgejahre ist eine Rücknahme der Verzichtserklärung für eines dieser Jahre nicht mehr möglich.