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Keine Umsatzsteuerbefreiung für Sprachschule

Lohnsteuer und AbgabenARD 4848/35/97 Heft 4848 v. 27.6.1997

( UStG § 6 Abs 1 Z 11 ) Eine Sprachschule, die besonders von Bediensteten mehrerer Banken in Anspruch genommen wird, ist auch dann kein Anwendungsfall der Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Z 11 UStG 1972, wenn sie das lehrt, was in den Schulen im Fach „Fremdsprache Englisch“ unterrichtet wird.

VwGH 95/14/0126 v. 25.02.1997

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