( KStG § 5 Z 10, WGG § 7 Abs 1 ) Der Verkauf von unbebauten Liegenschaften in der Größenordnung von 35.725 m2 lässt sich nicht mehr im üblichen Rahmen ordnungsgemäßer Wohnungswirtschaft, insbesondere unter Bedachtnahme auf die leitenden Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht s, im Sinne des § 1 Abs 2 Satz 1 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterbringen. VwGH 96/13/0049, 96/13/0050 v. 30.10.1996. (Beschwerden abgewiesen)