( AngG § 29 Abs 2, KO § 25 ) Die in § 29 Abs 2 AngG genannte 3-Monats-Frist beginnt auch bei einer im Konkurs des Arbeitgebers austretenden, im Mutterschutz befindlichen Arbeitnehmerin bereits mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, somit mit dem Zeitpunkt des berechtigten vorzeitigen Austritts.
OGH 8 Ob S 2260/96b v. 13.02.1997