vorheriges Dokument
nächstes Dokument

MSchG § 10 Abs 7

ArbeitsrechtARD 4848/27/97 Heft 4848 v. 27.6.1997

( MSchG § 10 Abs 7 ) Bei einer mündlich vereinbarten einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses einer Arbeitnehmerin tritt Rechtsunwirksamkeit in jenen Fällen ein, in denen die Arbeitnehmerin den Umstand ihrer Schwangerschaft binnen 5 Arbeitstagen nach Abschluss des Auflösungsvertrages, im Falle der Verhinderung nach Wegfall des Hinderungsgrundes, einwendet und nachweist. ASG Wien 23 Cga 128/96b v. 17.10.1996, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte