Ein gemeinsamer Initiativantrag der Regierungsparteien betreffend Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) sieht rückwirkend ab Inkrafttreten des StruktAnpG 1996 vor, den Gemeinden eine inhaltliche Berufungsmöglichkeit gegen Kostenvorschreibungen des Arbeitsmarktservice im Bereich der Sondernotstandshilfe einzuräumen. Parlamentskorrespondenz XX. GP 499/A v. 12. 6. 1997.