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GGG § 18

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4848/12/97 Heft 4848 v. 27.6.1997

( GGG § 18 ) Wird in einem Räumungsvergleich eine Zahlungspflicht der (ehemaligen) Mieterin „bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Räumung“ begründet, ist für die Berechnung der erhöhten Pauschalgebühr das Zehnfache der Jahresleistung heranzuziehen. VwGH 96/16/0232 v. 14.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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