( FinStrG § 23, StGB § 33 Z 1 ) Wertet das Gericht in einem Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung und fahrlässiger Krida ungeachtet der gesonderten Sanktion für die Finanzvergehen das Zusammentreffen eines Kridavergehen s mit 2 Finanzvergehen als erschwerend, verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot. OGH 15 Os 68/96 v. 30.05.1996.