( Bgld. KanalabgG § 14 ) Ein Gemeinderatsbeschluss, wonach ein Anschlusspflichtiger, dessen Kanalanschluss erst später fertiggestellt wird, auf die für diesen Anschluss vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühr eine Gutschrift erhält, hat auf die Festsetzung der Kanalbenützungsgebühr schon seinem Inhalt nach keinen Einfluss. VwGH 94/17/0487 v. 22.11.1996. (Berufung abgewiesen)