( BAO § 92 ) Wurde eine Zollvergütung durch den Bescheid des Zollamtes mit Rechtskraftwirkung zuerkannt, erweist sich die Verweigerung der Zollerstattung mit dem von diesem Bescheid des Zollamtes abgeleiteten Bescheid des Hauptzollamtes auch dann als rechtswidrig, wenn die Zollvergütung durch einen materiell unrichtigen Bescheid verfügt wurde. VwGH 96/16/0145 v. 19.12.1996. (Bescheid aufgehoben)