Die Novellierung des KJBG, die bereits in ARD 4830/1/97 im Überblick dargestellt und die im Ausschuss wesentlich erweitert wurde, um die Richtlinie 94/33/EG in Österreich umzusetzen, sieht im Einzelnen u.a. folgende neue gesetzliche Regelungen vor, die mit 1. 7. 1997 in Kraft treten sollen:
1. Geltungsbereich