Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer. Anmerkung von Peter Olbertz, Leverkusen/BRD zum Urteil des Bundesfinanzhofs/BRD VI R 47/96 v. 27. 9. 1996 = ARD 4813/33/97. Der Autor kommt hinsichtlich der deutschen Rechtslage zum Ergebnis, dass es verfassungsrechtlich unzulässig sei, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer davon abhängig zu machen, in welchem Umfang das Arbeitszimmer im Verhältnis zur gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit genutzt wird bzw. ob ein anderer Arbeitsplatz vorhanden sei. (Betriebs-Berater 1997/1181, Heft 23)